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Leasingverträge
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 12.04.2005
Leasing und seine Tücken
Niedrige Raten täuschen oft über Gesamtkosten hinweg / Kündigung bei
Zahlungsverzug auf Wirksamkeit prüfen lassen
„Gerade Menschen mit weniger Geld in der Tasche werden von Leasingangeboten
angelockt, weil die monatlichen Raten oft niedriger sind, als bei einem Kredit“,
sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.“ Dabei
wissen viele Verbraucher nicht, dass sie im Unterschied zum Kredit beim Leasing
zum einen oft höhere Ausgaben haben und zum anderen in der Regel nicht
Eigentümer der Sache werden.“
So staunte ein junger Mann nicht schlecht, der seine monatliche Leasingrate von
119 € für die Heimkinoanlage nicht mehr aufbringen konnte, als ihm
Verbraucherschützer den Effektivzins für diesen Vertrag vorrechneten. Er betrug
bei einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren tatsächlich über 30 Prozent pro
Jahr. Auch Autoleasing kann teuer sein. Hier liegen die Probleme meistens
bei der Berechnung des Restwertes des geleasten Pkw oder am Zustand des
Fahrzeuges bei Rückgabe am Vertragsende. Dann suchen einige Händler akribisch
nach kleinen Kratzern, die sie dem Verbraucher noch teuer in Rechnung stellen.
Wer Zahlungsschwierigkeiten bekommt und mit mehr als zwei aufeinander folgenden
Raten in Verzug gerät, muss mit einer Vertragskündigung rechnen. Denn es gilt
das gleiche Recht wie beim Verbraucherkredit. Wenn eine ordnungsgemäße Mahnung
des Leasinggebers ohne Erfolg blieb, darf dieser fristlos kündigen. Dann kann er
auch Ersatz für den ihm durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstanden
Schaden verlangen. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH
AZ: VIII ZR 90/04) beseitigt nur eine rechtzeitige und vollständige Zahlung des
rückständigen Betrages das Kündigungsrecht des Leasinggebers.
„Dennoch wird in der Praxis manche Kündigung unwirksam sein“, meint Andrea
Hoffmann. Denn der BGH hat in seiner Entscheidung auch geklärt, dass die in der
Mahnung enthaltene Kündigungsandrohung nur dann wirksam ist, wenn der
rückständige Betrag auch richtig angegeben ist. Fordert der Leasinggeber einen
nur geringfügig überhöhten Betrag, so hat dies regelmäßig die Unwirksamkeit der
Kündigung zur Folge. Wurden beispielsweise dem rückständigen Betrag Mahngebühren
aufgeschlagen, wäre dies ein Indiz für die Unwirksamkeit.
Wer Probleme mit seinem Leasingvertrag hat, kann sich bei der
Verbraucherzentrale Sachsen individuell beraten lassen. Beratungstermine können
montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 01805 79
7777 vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer
Veröffentlichung wiedergibt.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
http://www.vzsa.de
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