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Konsortium
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Ein Konsortium (v. lat.: consors, -rtis = Schicksalsgenossen) ist eine
befristete Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich
selbständig bleibenden Unternehmen (z.B. Banken, Unternehmen oder Kaufleuten)
zur Führung eines gemeinsamen Geschäftes.
Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart.
Die Teilnehmer werden Konsorten genannt.
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Konsortium aus der freien
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