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Kinderzulage
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Für Familien mit Kindern ist die Kinderzulage eine zusätzliche Förderung, die
zusammen mit der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz gewährt wird.
Sie beträgt 800 € pro Kind und Jahr während des achtjährigen Förderzeitraums.
Die Kinderzulage ersetzt seit 1.1.1996 das Baukindergeld, das früher in
Kombination mit dem Sonderausgabenabzug für selbst genutztes Wohneigentum
steuerlich geltend gemacht werden konnte.
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