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Finanzplan Lexikon |
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Kinderbonus im Jahr 2009
Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes wurde ein einmaliger Kinderbonus von 100 Euro beschlossen. Anspruch hat jedes Kind, für das im Jahr 2009 mindestens einen Monat der Kindergeldanspruch besteht. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkassen, ohne weitere Antragstellung. Für Neugeborene in 2009 wird der Kinderbonus zusammen mit der ersten Kindergeldzahlung überwiesen.
Der Kinderbonus ist eine finanzielle Hilfe, vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Bei allen Besserverdienenden wird er im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für 2009 mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
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Erstellt am: 25.11.2009

