Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."


Finanzplan Lexikon

Kick-back-Zahlungen


Für den Verkauf von vielen Geldanlageprodukten erhalten Banken und sonstige Vertriebs-organisationen erhebliche Provisionen, so genannte Kick-back-Zahlungen, von Produkt-anbietern, wie Versicherungen oder Fondsgesellschaften.

Bezahlt werden sie aus den Gebühren, die der Anleger zahlt, in der Regel ohne sein Wissen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: XI ZR 56/05) müssen Banken und Vertriebsorganisationen bei der Anlageberatung den Anleger informieren, ob und in welcher Höhe sie Provisionen erhalten.

Entpuppt sich die empfohlene Geldanlage als Verlustgeschäft, haben Anleger zukünftig Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Bank den Erhalt von Provisionen nicht offengelegt hat.



zurück zur Lexikon Übersicht

Was gibt es Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen

Uns einen neuen Fachbegriff vorschlagen



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden kann, dass alle richtig oder aktuell sind.

Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.



Erstellt am: 06.07.2010



AKTUELLES und NEWS:

Schon gelesen? Die Grundgesetze des Wohlstands




SEO Social Bookmark Script