|
Finanzplan Lexikon |
![]() |
Kick-back-Zahlungen
Für den Verkauf von vielen Geldanlageprodukten erhalten Banken und sonstige Vertriebs-organisationen erhebliche Provisionen, so genannte Kick-back-Zahlungen, von Produkt-anbietern, wie Versicherungen oder Fondsgesellschaften.
Bezahlt werden sie aus den Gebühren, die der Anleger zahlt, in der Regel ohne sein Wissen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: XI ZR 56/05) müssen Banken und Vertriebsorganisationen bei der Anlageberatung den Anleger informieren, ob und in welcher Höhe sie Provisionen erhalten.
Entpuppt sich die empfohlene Geldanlage als Verlustgeschäft, haben Anleger zukünftig Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Bank den Erhalt von Provisionen nicht offengelegt hat.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erstellt am: 06.07.2010

