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Kapitalertragssteuer
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Die Kapitalertragsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem Kapitalerträge dem
Gläubiger zufließen. Sie beträgt (Stand 2005):
20 Prozent bei Gewinnanteilen (Dividenden) aus Aktien, Anteilen an
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Genossenschaften
30 Prozent (Zinsabschlag) - im Tafelgeschäft 35 Prozent - bei Anleihen des
Bundes (z.B. Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Kommunalobligationen),
Industrieobligationen, Pfandbriefen, Bankschuldverschreibungen, Sichteinlagen
mit Zins oder Bonus über 1 %, Termineinlagen, Festgelder und Sparkonten.
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