Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Kapitalertragssteuer



Die Kapitalertragsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. Sie beträgt (Stand 2005):

20 Prozent bei Gewinnanteilen (Dividenden) aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Genossenschaften

30 Prozent (Zinsabschlag) - im Tafelgeschäft 35 Prozent - bei Anleihen des Bundes (z.B. Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Kommunalobligationen), Industrieobligationen, Pfandbriefen, Bankschuldverschreibungen, Sichteinlagen mit Zins oder Bonus über 1 %, Termineinlagen, Festgelder und Sparkonten.
 



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