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Kapitalerhöhung
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Bei der Aktiengesellschaft funktioniert die ordentliche Kapitalerhöhung durch
die Ausgabe neuer junger Aktien, nachdem die Hauptversammlung der Aufstockung
des Grundkapitals zugestimmt hat.
Grundsätzlich steht jedem Aktionär ein gesetzlich verankertes Bezugsrecht zu,
damit er seine prozentuale Beteiligung wahren kann. Ein Ausschluss dieses
Bezugsrechts ist in Ausnahmefällen aber möglich, etwa um Aktien der Belegschaft
anbieten zu können.
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