|
Finanzplan Lexikon |
![]() |
Jahressteuerbescheinigung
In der Jahressteuerbescheinigung erfassen Banken und Finanzdienstleistungsinstitute alle steuerpflichtigen Kapitalerträge und Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften sowie die einbehaltene Kapitalertragsteuer, für alle dort geführten Konten und Depots eines Kunden. Sie gilt als Nachweis für bereits gezahlte Steuern, die dann im Einkommensteuerbescheid angerechnet werden.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 werden Kapitalerträge nicht mehr dem Einkommen zugerechnet, sondern pauschal versteuert. Die Abgeltungssteuer wird von der Bank automatisch ans Finanzamt abgeführt. Anleger müssen ihre Kapitalerträge also nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Damit wird die Jahressteuerbescheinigung nicht mehr benötigt. Banken stellen sie in der Regel nur noch auf Antrag des Anlegers aus.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erstellt am: 06.07.2010

