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ISIN
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Die ISIN als internationale Wertpapierkennnummer dient der weltweit eindeutigen
Kennzeichnung von Wertpapieren und löst die nationalen WKNs ab.
In der Regel können die nationalen WKNs in die ISIN überführt werden, da die
ISIN sowohl Zahlen als Buchstaben in beliebiger Mischung enthalten darf:
- Hat die nationale WKN weniger als neun Stellen, werden linksbündig Nullen
ergänzt.
- Den neun Ziffern wird das zweibuchstabige Länderkürzel nach ISO 3166
vorangestellt.
- Rechtsbündig wird eine Prüfziffer ergänzt
Es gibt kein einheitliches Umstellungsdatum oder eine Umstellungspflicht von den
nationalen WKNs auf die ISIN. Nach mehrmaliger Verschiebung wurde für
Deutschland jetzt der 22.04.2003 für die Umstellung von der WKN auf die ISIN
vereinbart, allerdings hat die Deutsche Börse bereits im Oktober 2002 die ISIN
einführen
Quelle:
http://www.pruefziffernberechnung.de
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