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Finanzplan Lexikon |
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Inkasso
Inkasso bezeichnet den geschäftsmäßigen Einzug von fremden fälligen Forderungen.Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht termingerecht begleichen, haben Unternehmen das Recht, nach dem Mahnverfahren ein Inkassounternehmen zu beauftragen, diese Forderungen für sie einzuziehen.
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Erstellt am: 29.04.2011

