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Hypothekenbanken
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Hypothekenbanken (Pfandbriefbanken) sind bedeutende Kapitalgeber für den
Wohnungs- und Gewerbekredit sowie die Finanzierung staatlicher Aufgaben. Der
gesetzlich vorgegebene Standard, wie er bis zum 19. Juli 2005 durch das
Hypothekenbankgesetz galt und ab diesem Datum durch das Pfandbriefgesetz gilt,
hat zu einem hohen Grad an Kompetenz und Professionalität in diesen
Geschäftsfeldern geführt.
In ihren Kerngeschäften halten die im vdp zusammengeschlossenen Pfandbriefbanken
beachtliche Marktanteile: 20,1% der Wohnungskredite und 37,1% der gewerblichen
Ausleihungen entfallen auf die vdp-Mitgliedsinstitute (Stand: 31.12.2004).
Auch im Kreditgeschäft gewinnen Auslandskunden für die Pfandbriefbanken
zunehmend an Bedeutung. Waren die ehemaligen Hypothekenbanken noch bis 1988 auf
das Kreditgeschäft im Inland beschränkt, so nutzen sie seitdem die
Marktpotenziale, die das Hypothekar- und Staatskreditgeschäft in den
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
bieten. Seit Juli 2002 dürfen die Hypothekenbanken auch in den USA, Kanada und
Japan Hypothekar- und Staatskredite vergeben.
Quelle:
http://www.hypverband.de
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