Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Halbeinkünfteverfahren



Das Halbeinkünfteverfahren bezieht seinen Namen daher, dass nach dem Abzug der Körperschaftsteuer von 25 Prozent, die direkt vom Unternehmen an das Finanzamt zu zahlen ist, vom Rest nur noch die Hälfte versteuert wird.

Daraus ergibt sich, dass z.B. von 1000 Euro Bruttodividende nach Abzug der Körperschaftsteuer 750 Euro als Bardividende zur Versteuerung übrig bleiben.

Davon wird die 20-prozentige Kapitalertragsteuer abgezogen, also 150 Euro. Somit ergibt sich eine tatsächliche Nettodividende von 600 Euro.

Von der Bardividende von 750 Euro wird nur die Hälfte, also 375 Euro, zur Steuerberechnung herangezogen. Über die Höhe der Steuersumme entscheidet der individuellen Steuersatz.
 



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