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Halbeinkünfteverfahren
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Das Halbeinkünfteverfahren bezieht seinen Namen daher, dass nach dem Abzug der
Körperschaftsteuer von 25 Prozent, die direkt vom Unternehmen an das Finanzamt
zu zahlen ist, vom Rest nur noch die Hälfte versteuert wird.
Daraus ergibt sich, dass z.B. von 1000 Euro Bruttodividende nach Abzug der
Körperschaftsteuer 750 Euro als Bardividende zur Versteuerung übrig bleiben.
Davon wird die 20-prozentige Kapitalertragsteuer abgezogen, also 150 Euro. Somit
ergibt sich eine tatsächliche Nettodividende von 600 Euro.
Von der Bardividende von 750 Euro wird nur die Hälfte, also 375 Euro, zur
Steuerberechnung herangezogen. Über die Höhe der Steuersumme entscheidet der
individuellen Steuersatz.
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