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Finanzplan Lexikon |
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Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Wer durch einen Unfall ein Körperteil oder dessen Funktionsfähigkeit ganz oder teilweise verliert, kann aus der privaten Unfallversicherung eine so genannte Invaliditätsleistung erhalten.
Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der anhand der Gliedertaxe ermittelt wird.
Bei der Gliedertaxe handelt es sich um eine Tabelle, in der Gliedmaßen und Sinnesorgane mit dem jeweiligen Invaliditätsgrad erfasst sind.
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Erstellt am: 06.07.2010

