Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 


Gewährleistung oder Garantie?



Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:

Wenn Sie ein Produkt kaufen und kurze Zeit später Mängel feststellen, dann ist das kein Problem. Dafür gibt es ja die Garantie bzw. Gewährleistung. Oft werden beide Begriffe verwechselt. Denn das, was die meisten Verbraucher unter Garantie verstehen, ist rechtlich gesehen eine Gewährleistung.

Wo liegt da eigentlich der Unterschied?

Laut bürgerlichem Gesetzbuch hat jeder Verbraucher zu jeder Zeit einen Anspruch auf Gewährleistung. Die Gewährleistung ist Sache der Händler. Verkauft dieser ein Produkt, das Mängel aufweist, können Sie als Kunde 2 Jahre lang (bei gebrauchten Waren 1 Jahr) einen Rechtsanspruch gegen den Händler geltend machen. Er ist dann verpflichtet, die Mängel zu beheben oder für einwandfreien Ersatz zu sorgen. Ist das nicht möglich, muss er den Kaufvertrag rückgängig machen und Ihnen den Kaufpreis erstatten oder diesen zumindest mindern.

Bei Mängeln, die nach einem halben Jahr nach Kauf auftreten, müssen Sie als Kunde beweisen, das nicht etwa Fehler im Gebrauch zu diesen Mängeln führten.


Während es für Händler eine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung gibt, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers:

Gibt dieser eine Garantie, kommt ein sogenannter Garantievertrag zustande, aus dem der Umfang der Leistungsansprüche des Kunden gegen den Hersteller ersichtlich ist. Dabei geht die Garantie in der Regel über das gesetzliche Mindestmaß der Gewährleistung hinaus. Zudem kann der Händler die Garantie nach seinen Bedingungen ausgestalten.

Beispiel: Garantie bei Autos unter Ausschluss der Verschleißteile.

 



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