|
|
|
|
Geschlossene Immobilienfonds
|
 |
|
|
Geschlossene Fonds bieten dem Anleger die Möglichkeit, sich an einer
Groß-Investition zu beteiligen. Diese Investition tätigt eine eigens hierfür
gegründete Fondsgesellschaft.
Mehrere Anleger investieren hierbei gemeinsam in ein Großprojekt, der einzelne
Anleger erwirbt nur einen Teil daran.
Er wird Gesellschafter der investierenden Fondsgesellschaft. Der Anleger ist als
Kommanditist einer Fondsgesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer des Projektes.
Das bedeutet die uneingeschränkte Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie den
stillen Reserven der Fondsgesellschaft. Der Anleger partizipiert an den
möglichen steuerlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft und den Renditen des
Investitionsprojektes.
In der Regel sind Beteiligungen an Geschlossenen Fonds ab 10.000 Euro möglich.
Sind alle Anteile der Fondsgesellschaft an Anleger verkauft, wird der Fonds
geschlossen, d.h. der Anlegerkreis ist limitiert.
Ein großes Problem von geschlossenen Fonds liegt darin, dass die
Fondsgesellschaft KEINE (wie bei offenen Fonds üblich ist) Rücknahmepflicht der
Anteile hat. Das bedeutet, jeder muss sich selbst einen Käufer für seine Anteile
suchen, wenn er aus dem Investment wieder einmal aussteigen möchte (!!)
|
|
|
zurück zur Lexikon
Übersicht
Was gibt es
Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen
Uns einen neuen
Fachbegriff vorschlagen
|
|
|
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind.
Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies
mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen
wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren
Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.
|
|
|
|
|
|
|