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Gebührenordnung
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Die Gebührenordnung ist das Regelwerk für die Erhebung von Gebühren und
Erstattung von Auslagen für Börsenleistungen.
An der Börse werden zum Beispiel Gebühren für die Zulassung zur Teilnahme am
Börsenhandel, für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel und ihre
Einführung an der Börse erhoben.
Die Gebührenordnung der Börse wird vom Börsenrat erlassen und muss von der
Börsenaufsichtsbehörde genehmigt werden, damit sie Gültigkeit erlangt.
Bestimmungen zu der Gebührenordnung einer Börse sind im Börsengesetz § 5
geregelt.
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