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Finanzplan Lexikon |
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Garantiezins
Kunden, die eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen haben, erhalten auf den Sparanteil ihres Beitrages einen bei Vertragsabschluss gültigen Garantiezins.Dieser ist ein gesetzlich festgelegter Mindestzins, der vom Versicherer für die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert wird.
In regelmäßigen Abständen wird der Garantiezins der allgemeinen Zinsentwicklung angepasst und gilt dann für Neuverträge.
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Erstellt am: 29.04.2011

