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Freistellungsauftrag
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Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer vermeiden
Damit Sie nicht versehentlich vergessen, ihre Kapitaleinkünfte zu versteuern,
"hilft" Ihnen das Finanzamt mit einem automatischen Vorausabzug. Es erhebt
gleich an der Quelle der Zinsen oder Dividenden eine Steuer.
Für Zinseinkünfte werden 30 Prozent abgezogen, von der ausgezahlten Dividende
inländischer Aktiengesellschaften 20 Prozent. Diese Abzüge werden gleich von
ihrer Sparkasse einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Monate später ...
Die Zinsabschlag- und die Kapitalertragsteuer sind Vorauszahlungen an das
Finanzamt. Sie können später bei der Einkommensteuererklärung den
Sparerfreibetrag von 1.370 Euro bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag und
die Werbekostenpauschale für Kapitaleinkünfte von 51 Euro bzw. 102 Euro geltend
machen und die vorausbezahlten Beträge in vollem Umfang zurückfordern, wenn Sie
die Freigrenze nicht überschritten haben. Darüber hinausgehende Kapitalerträge
werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Freistellungsauftrag: Warum aber so lange warten und dem Finanzamt einen
zinslosen Kredit gewähren?
Die Vorauszahlung auf die Steuerschuld können Sie nämlich bis zur Höhe des
Freibetrags vermeiden. Reichen Sie bei Ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse
einen Freistellungsauftrag ein.
Dann werden Kapitalerträge bis maximal 1.421 Euro - bzw. 2.842 Euro bei
Verheirateten - nicht der Vorabversteuerung unterworfen. Der Freibetrag kann
auch gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden.
Überlegen Sie sich also, von wem sie wie viel zu erwarten haben. Der
Freistellungsauftrag kann jederzeit während des ganzes Jahres erteilt werden. Es
ist also im Frühjahr noch nicht zu spät, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Denn in den Monaten April, Mai und Juni häufen sich die Hauptversammlungen der
deutschen Aktiengesellschaften. Und die sind gleichzeitig Stichtage für die
Dividendenzahlungen.
Quelle:
http://www.sparkasse.de
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