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Freigrenze
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Freigrenze bezeichnet eine Besonderheit im deutschen Steuerrecht. Dazu ein
Beispiel:
Betragen Ihre Kursgewinne weniger als 512 Euro, zahlen Sie (Stand 2005) keine
Spekulationssteuer. Hierbei handelt es sich aber nicht um einen Freibetrag,
sondern um eine Freigrenze.
Ein wichtiger Unterschied, denn liegen Ihre Gewinne nur einen Euro über dieser
Grenze, müssen Sie die gesamten Einnahmen vom ersten Euro an versteuern!
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