Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Forward Darlehen



Forward-Darlehen - auch Voraus- oder Vorratsdarlehen genannt - kommen für Immobilienbesitzer in Betracht, die in absehbarer Zeit umfinanzieren wollen und künftig mit steigenden Zinsen rechnen. Damit können sie sich die günstigen Konditionen in einer Phase niedriger Zinsen sichern, um gegen eine mögliche Hochzinsphase gewappnet zu sein.

Dabei vereinbart der Kunde mit seinem Geldgeber bereits heute einen festen Zinssatz für ein Darlehen, das erst in einem bis drei Jahren ausgezahlt wird. Bis zur Auszahlung entstehen für den Darlehensnehmer keine Kosten. Umsonst ist die Zinssicherheit aber nicht. Denn die Banken berechnen je nach Laufzeit einen Aufschlag.

Marktgängig sind derzeit Darlehen, bei denen der Zinssatz bis zu 3,5 Jahre im voraus festgelegt wird. Damit kommt das Forward-Darlehen vor allem für Immobilienbesitzer in Frage, deren Zinsbindung in den nächsten drei bis vier Jahren abläuft.

Allerdings sollten diejenigen, bei denen es nicht feststeht, dass sie zum vereinbarten Zeitpunkt den Kredit auch wirklich abnehmen, die Finger von Forward-Darlehen lassen. Denn bei Nichtabnahme des Darlehens lassen sich die Banken dann die entgangenen Zinsen bezahlen.

Ob sich die Möglichkeit, einen teuren Kredit vorzeitig aufzulösen, um niedrigere Zinsen zu bekommen lohnt, sollte man sich wegen der hohen Vorfälligkeitsentschädigung zunächst genau berechnen lassen. Ist das nicht der Fall, dürfte ein Forward-Darlehen zweckmäßig sein.
 



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