|
|
|
Forderungsausfall Deckung
|
 |
|
|
Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden
verursacht, ist in Deutschland laut Bürgerlichem Gesetzbuch zum Schadenersatz in
unbegrenzter Höhe verpflichtet. Man haftet quasi lebenslang mit seinem gesamten
Vermögen. Im Extremfall wäre die materielle Existenz des Verursachers von heute
auf morgen ruiniert.
Die private Haftpflichtversicherung kann diese Haftung übernehmen.
Das Risiko liegt jedoch nicht nur beim Verursacher sondern auch bei demjenigen,
der selbst von einem anderen geschädigt wird, der keine Haftpflichtversicherung
hat und den Schaden auch nicht aus eigener Tasche zahlen kann. Denn dann bleiben
Sie auf Ihrem Schaden sitzen.
Lediglich 70 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben eine solche private
Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Rund ein Drittel trägt sein
Haftpflichtrisiko also selbst.
Daher ist es sinnvoll, die eigene Police um eine so genannte
Forderungsausfalldeckung zu ergänzen. Das bedeutet: Werden Sie selbst von einem
anderen geschädigt, der keine private Haftlicht hat und zudem vielleicht noch
mittellos ist, übernimmt Ihre eigene Haftpflicht aufgrund der
Forderungsausfalldeckung diesen Schaden.
Ein Wechsel der Versicherung ist dazu nicht nötig, viele Haftpflichtversicherer
haben diese Ergänzung in ihrem Angebot. Die Kosten dafür sind im Vergleich zu
einem möglichen Schaden eher gering.
Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Kein Schutz besteht in der Regel
bei vorsätzlich verursachten Schäden wie auch bei Schäden durch Überfälle. Auch
kleinere Schadensersatzansprüche, meist bis 2.500 Euro, werden normalerweise
nicht übernommen.
Bevor Ihre Versicherung tatsächlich zahlt, müssen Sie gerichtlich nachweisen,
dass der Verursacher nicht in der Lage ist, selbst zu zahlen. Das kann
beispielsweise durch eine erfolglose Vollstreckung bei ihm erfolgen.
Ganz wichtig ist hierbei auch die Höhe der Versicherungssumme, die mindestens 5
Millionen Euro betragen sollte, denn gerade bei Personenschäden kann es schnell
in die Millionen gehen.
Stand November 2008
|
|
|
zurück zur Lexikon
Übersicht
Was gibt es
Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen
Uns einen neuen
Fachbegriff vorschlagen
|
|
|
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind.
Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies
mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen
wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren
Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.
|
|
|
|
|
|
|