Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 


Forderungsausfall Deckung



Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht, ist in Deutschland laut Bürgerlichem Gesetzbuch zum Schadenersatz in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Man haftet quasi lebenslang mit seinem gesamten Vermögen. Im Extremfall wäre die materielle Existenz des Verursachers von heute auf morgen ruiniert.

Die private Haftpflichtversicherung kann diese Haftung übernehmen.

Das Risiko liegt jedoch nicht nur beim Verursacher sondern auch bei demjenigen, der selbst von einem anderen geschädigt wird, der keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden auch nicht aus eigener Tasche zahlen kann. Denn dann bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen.

Lediglich 70 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben eine solche private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Rund ein Drittel trägt sein Haftpflichtrisiko also selbst.

Daher ist es sinnvoll, die eigene Police um eine so genannte Forderungsausfalldeckung zu ergänzen. Das bedeutet: Werden Sie selbst von einem anderen geschädigt, der keine private Haftlicht hat und zudem vielleicht noch mittellos ist, übernimmt Ihre eigene Haftpflicht aufgrund der Forderungsausfalldeckung diesen Schaden.

Ein Wechsel der Versicherung ist dazu nicht nötig, viele Haftpflichtversicherer haben diese Ergänzung in ihrem Angebot. Die Kosten dafür sind im Vergleich zu einem möglichen Schaden eher gering.

Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Kein Schutz besteht in der Regel bei vorsätzlich verursachten Schäden wie auch bei Schäden durch Überfälle. Auch kleinere Schadensersatzansprüche, meist bis 2.500 Euro, werden normalerweise nicht übernommen.

Bevor Ihre Versicherung tatsächlich zahlt, müssen Sie gerichtlich nachweisen, dass der Verursacher nicht in der Lage ist, selbst zu zahlen. Das kann beispielsweise durch eine erfolglose Vollstreckung bei ihm erfolgen.

Ganz wichtig ist hierbei auch die Höhe der Versicherungssumme, die mindestens 5 Millionen Euro betragen sollte, denn gerade bei Personenschäden kann es schnell in die Millionen gehen.

Stand November 2008
 



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