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Fälligkeit
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Fälligkeit ist ein juristischer Fachbegriff, er bezeichnet den Zeitpunkt, von
dem ab ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann und der Schuldner ihn
erfüllen muss.
Fälligkeit bezeichnet also den Ablauf einer Frist. Ein Wertpapier, das vom
01.04.2000 bis zum 31.03.2009 läuft ist fällig zum 31.03.2009. Es ist also der
Ablauftermin...
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