Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."


Finanzplan Lexikon

Einzugsermächtigung

Die Einzugsermächtigung ist ein schriftlicher Auftrag zum Einzug fälliger Zahlungen von einem bestimmten Konto, den ein Zahlungspflichtiger einem Zahlungsempfänger erteilt.

Der Zahlungsempfänger ist damit berechtigt, fällige Zahlungen termingerecht vom Konto des Zahlungspflichtigen per Lastschrift einzuziehen.

Die Einzugsermächtigung kann vom Zahlungspflichtigen jederzeit widerrufen werden. Einer Lastschrift können Sie innerhalb von 6 Wochen widersprechen und den Betrag zurückbuchen lassen.



zurück zur Lexikon Übersicht

Was gibt es Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen

Uns einen neuen Fachbegriff vorschlagen



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden kann, dass alle richtig oder aktuell sind.

Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.



Erstellt am: 28.04.2011



AKTUELLES und NEWS:

Schon gelesen? Die Grundgesetze des Wohlstands




SEO Social Bookmark Script