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Finanzplan Lexikon |
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Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung ist ein schriftlicher Auftrag zum Einzug fälliger Zahlungen von einem bestimmten Konto, den ein Zahlungspflichtiger einem Zahlungsempfänger erteilt.Der Zahlungsempfänger ist damit berechtigt, fällige Zahlungen termingerecht vom Konto des Zahlungspflichtigen per Lastschrift einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann vom Zahlungspflichtigen jederzeit widerrufen werden. Einer Lastschrift können Sie innerhalb von 6 Wochen widersprechen und den Betrag zurückbuchen lassen.
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Erstellt am: 28.04.2011

