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Eigenkapital
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Bei Immobilienfinanzierungen meint man mit Eigenkapital den Betrag der
Gesamtkosten, den man in bar selbst einbringen kann, und deshalb nicht
finanzieren muss.
Bei Firmen versteht man unter Eigenkapital die Mittel, die von einem oder mehreren (Mit) Eigentümern
in ein Unternehmen eingebracht werden. Diese Mittel können von dem Unternehmer
bzw. den Unternehmern oder von einer Beteiligungsgesellschaft im Rahmen einer
Beteiligungsfinanzierung bereitgestellt werden. Die Einbringung kann in Form von
liquiden Mitteln oder in Form einer Sacheinlage erfolgen. Eigenkapital wird in
der Regel auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Das eingebrachte Kapital berechtigt die betreffende Person zur Teilhabe am
Unternehmensgewinn, verpflichtet sie jedoch auch zur Übernahme von Verlusten.
Ein weiteres Merkmal des Eigenkapitals ist, dass die einbringende Person in der
Regel zur Leitung des Unternehmens berechtigt ist.
Unterscheiden lässt sich Eigenkapital in nominelles und tatsächlich vorhandenes
Eigenkapital. Das tatsächlich vorhandene Eigenkapital wird auch als
Haftungskapital bezeichnet. Nominelles Eigenkapital stellt z. B. das in der
Bilanz einer Aktiengesellschaft ausgewiesene Grundkapital oder das in der Bilanz
einer GmbH ausgewiesene Stammkapital dar. Das Haftungskapital ergibt sich als
Gesamteigenkapital aus der Summe aus Nominalkapital und den Rücklagen.
Bilanziell betrachtet bezeichnet das Eigenkapital eines Unternehmens die
Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Übersteigt das Vermögen die Schulden,
handelt es sich um Reinvermögen. Übersteigen die Schulden das Vermögen, spricht
man von negativem Eigenkapital.
Literaturhinweise:
Gabler Bank Lexikon: Bank -Börse - Finanzierung, hrsg. von Wolfgang Grill,
Ludwig Gramlich, Roland Eller, 11. vollständig neu bearbeitete Auflage,
Wiesbaden : Gabler
Schierenbeck, Henner: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 12. überarbeitete
Auflage, München: Oldenbourg Verlag
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