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Eigenkapital



Bei Immobilienfinanzierungen meint man mit Eigenkapital den Betrag der Gesamtkosten, den man in bar selbst einbringen kann, und deshalb nicht finanzieren muss.

Bei Firmen versteht man unter Eigenkapital die Mittel, die von einem oder mehreren (Mit) Eigentümern in ein Unternehmen eingebracht werden. Diese Mittel können von dem Unternehmer bzw. den Unternehmern oder von einer Beteiligungsgesellschaft im Rahmen einer Beteiligungsfinanzierung bereitgestellt werden. Die Einbringung kann in Form von liquiden Mitteln oder in Form einer Sacheinlage erfolgen. Eigenkapital wird in der Regel auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Das eingebrachte Kapital berechtigt die betreffende Person zur Teilhabe am Unternehmensgewinn, verpflichtet sie jedoch auch zur Übernahme von Verlusten.

Ein weiteres Merkmal des Eigenkapitals ist, dass die einbringende Person in der Regel zur Leitung des Unternehmens berechtigt ist.

Unterscheiden lässt sich Eigenkapital in nominelles und tatsächlich vorhandenes Eigenkapital. Das tatsächlich vorhandene Eigenkapital wird auch als Haftungskapital bezeichnet. Nominelles Eigenkapital stellt z. B. das in der Bilanz einer Aktiengesellschaft ausgewiesene Grundkapital oder das in der Bilanz einer GmbH ausgewiesene Stammkapital dar. Das Haftungskapital ergibt sich als Gesamteigenkapital aus der Summe aus Nominalkapital und den Rücklagen.

Bilanziell betrachtet bezeichnet das Eigenkapital eines Unternehmens die Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Übersteigt das Vermögen die Schulden, handelt es sich um Reinvermögen. Übersteigen die Schulden das Vermögen, spricht man von negativem Eigenkapital.

Literaturhinweise:

Gabler Bank Lexikon: Bank -Börse - Finanzierung, hrsg. von Wolfgang Grill, Ludwig Gramlich, Roland Eller, 11. vollständig neu bearbeitete Auflage, Wiesbaden : Gabler

Schierenbeck, Henner: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 12. überarbeitete Auflage, München: Oldenbourg Verlag
 



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