Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

EBITDA



Abkürzung für "Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization" - beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern außerdem die Abschreibungen herausgerechnet.

Zum EBITDA greifen vorzugsweise Unternehmen, die andere Firmen gekauft haben; denn das Ergebnis solcher Firmen würde über die Abschreibungen vermutlich zusammen brechen. Die Abschreibung des Firmenwertes (auch Goodwill-Abschreibung) erscheint normalerweise in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) als Aufwandsposten.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) biete jedoch zahlreiche Wahlmöglichkeiten: So lässt sich z.B. der Goodwill über das Eigenkapital abschreiben, so dass die Gewinn- und Verlustrechnung nicht belastet wird.

Auch hier meint das FinanzplanTeam: Keine sehr aussagekräftige Kennzahl um ein Unternehmen zu beurteilen (!!)
 



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