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EBITDA
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Abkürzung für "Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization" -
beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern außerdem die Abschreibungen
herausgerechnet.
Zum EBITDA greifen vorzugsweise Unternehmen, die andere Firmen gekauft haben;
denn das Ergebnis solcher Firmen würde über die Abschreibungen vermutlich
zusammen brechen. Die Abschreibung des Firmenwertes (auch Goodwill-Abschreibung)
erscheint normalerweise in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) als
Aufwandsposten.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) biete jedoch zahlreiche Wahlmöglichkeiten: So lässt
sich z.B. der Goodwill über das Eigenkapital abschreiben, so dass die Gewinn-
und Verlustrechnung nicht belastet wird.
Auch hier meint das FinanzplanTeam: Keine sehr aussagekräftige Kennzahl um ein
Unternehmen zu beurteilen (!!)
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