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Discount
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Im Lexikon steht dazu: Dis·count·ge·schäft, das; -(e)s,-e WIRTSCHAFT
Einzelhandelsgeschäft, in dem auf Waren unter Verzicht auf Dienstleistungen,
Kundendienst und Ladenkomfort hohe Preisnachlässe, Rabatte gewährt werden.
Bei Geldgeschäften bezeichnet man mit einem Discount ganz allgemein einen
Abschlag vom Preis. Bekannt dürften die so genannten Discount Zertifikate sein.
Discount-Zertifikate gewähren dem Anleger im Vergleich zu einem Direktinvestment
einen Preisabschlag (Discount) auf den gewählten Basiswert. Im Gegenzug zu
diesem günstigeren Einstieg ist der Anleger in seiner Partizipation an der
Kursentwicklung des Basiswertes bis zu einer vordefinierten Obergrenze, Cap
genannt, begrenzt.
Ist der Kurs des Basiswertes am Laufzeitende gleich oder niedriger dem Cap,
erfolgt die Auszahlung des Gegenwertes gemäß dem Bezugsverhältnis, ansonsten
wird ein Betrag in Höhe des Caps ausbezahlt.
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