Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Discount



Im Lexikon steht dazu: Dis·count·ge·schäft, das; -(e)s,-e WIRTSCHAFT

Einzelhandelsgeschäft, in dem auf Waren unter Verzicht auf Dienstleistungen, Kundendienst und Ladenkomfort hohe Preisnachlässe, Rabatte gewährt werden.

Bei Geldgeschäften bezeichnet man mit einem Discount ganz allgemein einen Abschlag vom Preis. Bekannt dürften die so genannten Discount Zertifikate sein.

Discount-Zertifikate gewähren dem Anleger im Vergleich zu einem Direktinvestment einen Preisabschlag (Discount) auf den gewählten Basiswert. Im Gegenzug zu diesem günstigeren Einstieg ist der Anleger in seiner Partizipation an der Kursentwicklung des Basiswertes bis zu einer vordefinierten Obergrenze, Cap genannt, begrenzt.

Ist der Kurs des Basiswertes am Laufzeitende gleich oder niedriger dem Cap, erfolgt die Auszahlung des Gegenwertes gemäß dem Bezugsverhältnis, ansonsten wird ein Betrag in Höhe des Caps ausbezahlt.
 



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