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Disagio
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Wer ein Darlehen aufnimmt, vereinbart mit seiner Bank häufig ein Disagio. Es
handelt sich dabei um einen Abzug von der vereinbarten Darlehenssumme, der
gewöhnlich in Prozent ausgedrückt wird.
Der Darlehensnehmer erhält den um das Disagio verminderten Betrag, während
Zinsen und Tilgungen vom gesamten Darlehensbetrag berechnet werden.
Der Abschlag verteuert die Kreditaufnahme entsprechend. Besonders bekannt ist
das Disagio bei der Baufinanzierung; hier spricht man auch vom Damnum.
Das Disagio bei Hypotheken, das nicht selten sogar über fünf Prozent hinausgeht,
hat die Aufgabe, die laufende Zinsbelastung möglichst niedrig zu halten.
Das Disagio diente ursprünglich zur Deckung der mit der Kreditvergabe
zusammenhängenden Kosten. Heute liegt sein Sinn vor allem darin, die
Effektivverzinsung eines Darlehens entsprechend der Marktlage zu regulieren.
Wenn z.B. der Kapitalmarkt-Zins bei 7,3% liegt, werden neue Anleihen bevorzugt
mit dem runden Nominalzins von 7% ausgestattet; die Feinsteuerung erfolgt dann
über den Ausgabekurs, der im vorliegenden Fallbeispiel - je nach Laufzeit - um
97% bis 98% festgesetzt würde.
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