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Finanzplan Lexikon |
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Das Hinweis- und Informationssystem des GDV
So wie die SCHUFA Daten aller Kreditkunden sammelt, erfasst das Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV die Daten auffälliger Versicherungskunden.
Damit soll vor allem der Versicherungsbetrug aufgedeckt und unterbunden werden. Wer in kurzer Zeit beispielsweise mehrere Schäden von seinem Versicherer regulieren lässt, kann mit einem Eintrag in dieses Verzeichnis rechnen.
Das kann zur Folge haben, dass Sie zukünftig beim Wechsel einer Versicherung höhere Beiträge zahlen müssen oder Ihr Antrag sogar abgelehnt wird. Bislang war es nicht möglich, als Verbraucher die eigenen Daten einzusehen. Zukünftig kann jeder Versicherte eine schriftliche Anfrage an den GDV stellen.
Laut Stiftung Warentest werden Verbraucher seit April 2009 vom GDV über einen Eintrag in dieses Verzeichnis informiert. Eine automatische Löschung des Eintrags erfolgt erst nach 5 Jahren.
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Erstellt am: 25.11.2009

