|
|
|
|
Dachfonds
|
 |
|
|
Unter Dachfonds werden Wertpapierfonds verstanden, welche ihr Fondsvermögen
wiederum in andere Fonds (Unter- oder Zielfonds) investieren.
Die rechtliche Grundlage hat der Gesetzgeber mittels des 3.
Finanzmarktförderungsgesetztes geschaffen, durch welches die entsprechenden
Normen am 01.04.1998 in das KAGG §§ 25k ff. eingepflegt wurden.
Hiernach dürfen maximal bis zu 20% des Fondsvermögens in Anteilen an einzelnen
Investmentfonds angelegt werden. Weiterhin dürfen nicht mehr als höchstens 10%
der Anteile eines einzelnen Fonds erworben werden.
Dachfonds sollen das Risiko mindern und gleichzeitig die Chancen einer Anlage
erhöhen. In der Praxis sind sie aber eher durch mittelmäßige Renditen und eine
sehr hohe Kostenquote aufgefallen...
|
|
|
zurück zur Lexikon
Übersicht
Was gibt es
Hilfreiches im FinanzplanShop?
Newsletter des FinanzplanTeams bestellen
Uns einen neuen
Fachbegriff vorschlagen
|
|
|
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
bei der Vielzahl an Informationen trotz größter Sorgfalt nicht garantiert werden
kann, dass alle richtig oder aktuell sind.
Sollten Informationen fehlerhaft sein, bitten wir Sie, uns dies
mitzuteilen. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Copyright verstoßen
wurde, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Da wir viele Beiträge von unseren
Anwendern erhalten, können wir die Herkunft nicht in jedem Fall überprüfen.
|
|
|
|
|
|
|