Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Courtage



Als
Courtage bezeichnet man die Vermittlungsprovision des Börsenmaklers, über den die Anteile (Aktien oder Anleihen) an der Börse an- oder verkauft werden.

Die Courtage beträgt beim An- und Verkauf von Aktien und Bezugsrechten meist 0,06 Prozent, bei festverzinslichen Wertpapieren 0,075 Prozent des Kauf- oder Verkaufspreises.

 



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