Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Bürgschaft



Die Bürgschaft ist im § 765 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dort heißt es:

Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft

(1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.

(2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.

Im Klartext haftet also ein Bürge genauso wie der Schuldner selbst, weshalb man sich sehr gut überlegen sollte, ob man eine Bürgschaft wirklich übernehmen soll...
 



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