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Bürgerversicherung
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Sie ist für alle von allen. Diese Form der Sozialversicherung würde nicht nur
die abhängig Beschäftigten und ihre Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, sondern
alle Einkunftsarten jedes Bevölkerungskreises einbeziehen.
Zum einen hieße das, auch Einkommen aus Zinsen, Mieteinnahmen und Aktiengewinnen
würden zur Berechnung der Beiträge herangezogen.
Zum zweiten - und das wäre revolutionär - müssten auch Selbstständige und Beamte
Mitglied einer gesetzlichen Versicherung werden.
Wie viel der Einzelne wofür zahlen muss, richtet sich in erster Linie nach dem
jeweiligen Einkommen. Die Versicherungspflichtgrenze (heute: 3825 Euro) und die
Beitragsbemessungsgrenze (heute: 3450 Euro) müssten auf alle Fälle angehoben
werden. Nach Berechnungen von Rürup-Kommissionsmitglied Karl Lauterbach sogar
auf jeweils 5100 Euro pro Monat.
Da man dann keine Wahl mehr hat, ob man sich gesetzlich oder privat
Krankenversichern möchte, entstünde hier eine weitere Pflichtversicherung, die
auch den Wegfall der privaten Krankenkassen bedeuten würde.
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