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BfA Bundesversicherungs-
anstalt für Angestellte
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Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, ist seit 1913 für die
gesetzliche Rentenversicherung aller Angestellten zuständig. Derzeit betreut sie
rund 30 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie 1,5 Millionen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung (ein Präsident und zwei Direktoren) ist für die Verwaltung
und den täglichen Dienstbetrieb verantwortlich. Weiter gehende Entscheidungen
liegen bei der Selbstverwaltung, insbesondere beim Vorstand.
Selbstverwaltung
Die BfA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Gewählte Vertreter der Rentner und Arbeitgeber wirken bei der Erfüllung der
Aufgaben der BfA mit.
Sozialwahl 2005
Die Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung werden in freien, gleichen
und geheimen Wahlen gewählt. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt, die
nächste Wahl ist im Jahr 2005.
Finanzen
Die Finanzierung der Leistungen richtet sich nach dem Umlageverfahren. Hierbei
erhält die BfA RV-Beiträge von Versicherten, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
und zahlt sie als Renten und Leistungen zur Rehabilitation sofort wieder aus.
Die Gleichstellung in der BfA
Mit dem BGleiG wurden alle Dienststellen der Bundesverwaltung verpflichtet, die
Gleichstellung von Frauen und Männern zu ihrem Leitprinzip zu machen. Die
Gleichstellungsbeauftragten haben die Aufgabe, die Umsetzung des
Bundesgleichstellungsgesetzes in ihrer Dienststelle voranzubringen und zu
überprüfen.
Bibliothek
Die Bibliothek der BfA wurde als Bücherei der Reichsversicherungsanstalt für
Angestellte gegründet und gilt heute als die größte Fachbibliothek auf dem
Gebiet der Sozialversicherung im deutschen Sprachraum.
Quelle:
www.bfa.de
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