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Betriebskrankenkassen
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Die Wahlrechte: Pflichtversicherte können ebenso wie freiwillig Versicherte
zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen. Mitglied einer BKK können Sie
werden:
- wenn Sie in einem Betrieb beschäftigt sind, für den eine BKK besteht, oder
- wenn die BKK geöffnet ist. Dies ist möglich für ganz Deutschland oder für
bestimmte Regionen. Oder
- wenn Ihr Ehepartner (auch Lebenspartner im Sinne des
Lebenspartnerschaftsgesetzes) BKK-Mitglied ist. Auch wenn Sie bei einer anderen
gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind, können Sie der BKK beitreten. Oder
- wenn Sie bisher als Angehöriger beitragsfrei mitversichert waren und diese
Familienversicherung endet.
Scheiden Sie aus der Versicherungspflicht aus, weil Ihr Einkommen eine bestimmte
Verdienstgrenze überschreitet (2005 = 46.800,00 Euro jährlich), können Sie
selbstverständlich Ihre BKK-Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen.
Außerdem können Rentner u.a. die BKK wählen, in deren Betrieb sie beschäftigt
gewesen sind.
Die BKK haben ihre Wurzeln in den Unternehmen. Deshalb denken und handeln sie
wirtschaftlich und leisten sich keinen großen Verwaltungsapparat. Das bringt
Ihnen viele Vorteile: Unser Verwaltungsaufwand ist geringer und die
Entscheidungswege sind kürzer. Die Beiträge sind in der Regel sehr günstig.
Quelle: http://www.bkk.de
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