Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich
bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit
durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.
Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen
ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der
Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der
Erwerbsunfähigkeit.
Gegen die
Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der
Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent
Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der
Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist
automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
Berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen
Rentenversicherung sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit
wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte
derjenigen von körperlich, geistig und seelisch gesunden
Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen
Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken ist.
Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von
Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die
ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter
Berücksichtigung der Dauer und des Umfanges ihrer Ausbildung
sowie ihres bisherigen Berufes und der besonderen Anforderungen
ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können.
Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten
durch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (ab 1. Juli
2001: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) mit Erfolg
ausgebildet oder umgeschult worden sind.
Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit
vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige
Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen (§ 43 Abs. 2 des
Sechsten Buches des
Sozialgesetzbuches
-SGB
VI- i. d. F. bis 31. Dezember
2000). Seit 1. Januar 2001 gibt es die Berufsunfähigkeit in der
gesetzlichen Rentenversicherung nur noch in Form der teilweisen
Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI.
Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird in
der Regel durch ein medizinisches
Gutachten
festgestellt.
Die Absicherung in Form einer
Berufsunfähigkeitsversicherung
kann man mit verschiedenen Möglichkeiten vornehmen:
- als
selbständige Versicherung
- als
Risikoversicherung mit Einschluss einer
Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ)
- als
Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer BUZ
- in
Kombination mit einem
Aktien-
oder
Rentenfonds