Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Beitragssätze



Wenn man von Beitragssätzen spricht, sind zumeist die Prozentsätze zur Sozialversicherung gemeint, also zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Beitragssätze in der Renten-, Arbeitslosenversicherungs- und Pflegeversicherung für 1996 bis 2005:


 

       

Rentenversicherung Arbeitslosenvers. Pflegeversicherung
    Gesamt AG-Anteil Gesamt AG-Anteil Gesamt AG-Anteil
01.01.1996 - 30.06.1996 19,20% 9,60% 6,50% 3,25% 1,00% 0,50%
01.07.1996 - 31.12.1996 19,20% 9,60% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
1997 20,30% 10,15% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
1998 20,30% 10,15% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
01.01.1999 - 31.03.1999 20,30% 10,15% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
01.04.1999 - 31.12.1999 19,50% 9,75% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
2000 19,30% 9,65% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
2001 19,10% 9,55% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
2002 19,10% 9,55% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
2003 19,50% 9,75% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
2004 19,50% 9,75% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%
2005 19,50% 9,75% 6,50% 3,25% 1,70% 0,85%

 



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