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Bausparvertrag
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Auf Grund des Vertrages mit einer Bausparkasse erwirbt der Bausparer nach
Leistung von Sparbeiträgen (Bauspareinlagen) einen Rechtsanspruch auf Gewährung
eines Bauspardarlehens.
Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Summe abgeschlossen, die die
Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungsbeiträge und die Mindestansparung ist.
Nach Zuteilung
des Bausparvertrages erhält der Bausparer die Bausparsumme, bestehend aus seinem
angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen, ausgezahlt.
Quelle:
http://www.bausparkassen.de
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