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Bauherrenhaftpflicht
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Wozu braucht man eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Im Rahmen der Privat- und Familienhaftpflichtversicherung ist die Haftung als
Bauherr meist nur bis zu einer Bausumme von 50.000,- EUR mitversichert. Bei
größeren Bauvorhaben ist deshalb unbedingt eine besondere
Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Diese Versicherung erstreckt sich auf Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr.
Mit der Vergabe des Bauauftrages wird im allgemeinen die Haftung des Bauherrn
weitgehend auf die Bauunternehmer verlagert.
Abgesehen davon, dass Sie als Bauherr immer noch selbst haften können, wenn etwa
ein Bauunternehmer leistungsunfähig wird oder gewisse Risiken nicht oder nicht
ausreichend versichert hat, gibt es eine Anzahl von Möglichkeiten, dass Sie als
Bauherr allein in Anspruch genommen werden.
Dies beginnt damit, dass Sie die Haftung wegen unvorsichtiger Auswahl von
Bauunternehmern oder Architekten treffen kann. Ferner droht Ihnen eine Haftung,
wenn Sie Verstöße des Architekten oder der Bauunternehmer dulden.
Keinesfalls sollten Sie darauf vertrauen, dass der Bauunternehmer von sich aus
alles Erforderliche veranlasst. Vielmehr haften Sie selbst für eine
unzureichende Überwachung. Bei Missständen die sich ergeben, müssen Sie selbst
für die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel sorgen.
Und hier noch einige Beispiele aus der Praxis:
o Unterlassene oder ungenügende Beleuchtung oder Absperrung der Baustelle.
o Von einem Gebäude fiel bei Arbeiten am Dach ein Gegenstand herunter und
verletzte einen Passanten schwer.
o Angeliefertes Baumaterial wurde auf der Straße abgeladen und nicht
ordnungsgemäß abgesichert. Dadurch fuhr ein Pkw auf das Hindernis auf.
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