Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

BaFin (Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht)



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin genannt - ist zum 1. Mai 2002 gegründet worden. Grundlage ihrer Entstehung ist das "Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG)" vom 22. April 2002. Die BaFin vereinigt unter ihrem Dach die drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe).

Damit gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Dadurch werden Kapitalmarktverflechtungen, Unternehmens-beziehungen und Risiken erfassbar und handhabbar. Die Bundesanstalt leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes Deutschland und zur Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit.

Die BaFin ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main. Sie beschäftigt insgesamt rund 1.300 Mitarbeiter. Sie finanziert sich vollständig aus Gebühren und aus Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen und ist unabhängig vom Bundesetat.

Die Bundesanstalt hat die Aufgaben der ehemaligen Aufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel übernommen. Sie beaufsichtigt knapp 2.400 Kreditinstitute, rund 800 Finanzdienstleistungsinstitute und annähernd 700 Versicherungsunternehmen (Stand: 28.7.2003)
 



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