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Ausübung
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Ein Optionsschein, auch Warrant oder Covered Warrant genannt, verbrieft das
Recht, nicht aber die Verpflichtung, eine bestimmte Menge eines Basiswertes
(z.B. Aktien, Anleihen u.a.) zu kaufen (Call Option) oder zu verkaufen (Put
Option). Wird dieses Recht in Anspruch genommen, so spricht man von der
Ausübung.
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