Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die evtl.
von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine
Heilbehandlung (auch Operationen) im Ausland, wenn auf einer
Auslandsreise etwas passiert (die in der Regel nicht länger dauern
darf als 6 Wochen).
Die private Auslandsreisekrankenversicherung ist die einzige
wirklich wichtige Urlaubsversicherung.
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Auslandskrankenversicherung |
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