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Aufsichtsrat
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Der Aufsichtsrat gehört zu den drei so genannten Organen einer
Aktiengesellschaft. Zu seinem Aufgaben gehört das bestellen und überwachen des
Vorstands. Außerdem beruft er die Hauptversammlung (der Aktionäre) ein.
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und besteht mind. aus 3
maximal aus 21 Mitgliedern.
Anmerkung des FinanzplanTeams: Sehr problematisch ist die so genannte
'Deutschland AG'. Es kommt in der Praxis immer wieder vor, das eine Person in
vielen verschiedenen Aufsichtsräten sitzt. Diese Tätigkeit ist gut bezahlt und
erfordert oft nur wenig Einsatz. Ein Aufsichtsratmitglied 'berät' die
Gesellschaft, und das kann ja bekanntlich mit unterschiedlichem Einsatz
geschehen ;-)
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