Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Aufsichtsrat



Der Aufsichtsrat gehört zu den drei so genannten Organen einer Aktiengesellschaft. Zu seinem Aufgaben gehört das bestellen und überwachen des Vorstands. Außerdem beruft er die Hauptversammlung (der Aktionäre) ein.

Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und besteht mind. aus 3 maximal aus 21 Mitgliedern.

Anmerkung des FinanzplanTeams: Sehr problematisch ist die so genannte 'Deutschland AG'. Es kommt in der Praxis immer wieder vor, das eine Person in vielen verschiedenen Aufsichtsräten sitzt. Diese Tätigkeit ist gut bezahlt und erfordert oft nur wenig Einsatz. Ein Aufsichtsratmitglied 'berät' die Gesellschaft, und das kann ja bekanntlich mit unterschiedlichem Einsatz geschehen ;-)
 



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