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Der Aktionär
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Der Inhaber einer Aktie wird auch als Aktionär bezeichnet. Er ist Mitinhaber der
Gesellschaft. Besitzt er mehr als die Hälfte aller Aktien an einer
Aktiengesellschaft, so spricht man von Mehrheitsaktionär.
Der Aktionär haftet für die Geschicke der Gesellschaft mit dem Wert seiner
Aktien. Darüber hinaus ist eine persönliche Haftung ausgeschlossen.
Ein Aktionär kann seine Aktie nicht kündigen, er muss sie z.B. über die Börse
verkaufen, wenn er nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt sein möchte.
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