Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

Der Aktionär



Der Inhaber einer Aktie wird auch als Aktionär bezeichnet. Er ist Mitinhaber der Gesellschaft. Besitzt er mehr als die Hälfte aller Aktien an einer Aktiengesellschaft, so spricht man von Mehrheitsaktionär.

Der Aktionär haftet für die Geschicke der Gesellschaft mit dem Wert seiner Aktien. Darüber hinaus ist eine persönliche Haftung ausgeschlossen.

Ein Aktionär kann seine Aktie nicht kündigen, er muss sie z.B. über die Börse verkaufen, wenn er nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt sein möchte.
 



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