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Beim Bausparen: Wohnungsbauprämie nur
noch bei wohnwirtschaftlicher Verwendung
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Wer als Lediger nicht mehr als 25.600 Euro - bzw. als Verheirateter nicht mehr
als 51.200 Euro pro Jahr an zu versteuerndem Einkommen hat, erhält für seine
Einzahlungen in einen Bausparvertrag eine Wohnungsbauprämie. Sie beträgt 8,8 %
auf die jährlichen Beiträge bis zu 512,00 Euro / 1.024 Euro pro Jahr.
Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie war bis jetzt, dass die Bausparsumme
innerhalb von 7 Jahren nicht für andere als wohnwirtschaftliche Zwecke
eingesetzt wird. Danach konnte das Bausparguthaben für beliebige Zwecke
verwendet werden. Also auch für den Kauf eines Autos oder eine Urlaubsreise. Die
Wohnungsbauprämie war also NICHT zweckgebunden
Das ändert sich nun, denn für Bausparverträge, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen
werden, wird die Wohnungsbauprämie nur dann gewährt, wenn der Vertrag nicht nur
innerhalb von 7 Jahren, sondern auch nach der 7-jährigen Sperrfrist tatsächlich
für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
Bausparer, die bei Vertragsabschluss mindestens 25 Jahre alt waren, sind von
dieser Regelung ausgeschlossen. Sie können also ihr Guthaben auch nach wie vor
für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.
Das rät Ihnen das FinanzplanTeam:
Sie sollten, wenn Sie die oben genannten Einkommensgrenzen voraussichtlich auch
in den nächsten Jahren einhalten werden, durchaus noch bis zum 31.12.2008 über
den Abschluss eines Bausparvertrages nachdenken.
Die prämienunschädliche Verfügungsmöglichkeit für alle Zwecke (nach Ablauf von 7
Jahren) bleibt nämlich erhalten, wenn Sie den Vertrag bis zum 31.12.2008
abschließen und bis dahin mindestens einen Sparbeitrag in Höhe der vertraglichen
Regelsparrate einzahlen.
Übrigens:
Bei sozialen Härtefällen gibt es Ausnahmen. Prämienunschädlich kann der
Bausparvertrag demnach trotz allem aufgelöst werden, wenn...
... Sie oder Ihr Ehegatte nach Abschluss des Vertrages versterben
... Sie oder Ihr Ehegatte vollkommen erwerbsunfähig werden (mind. 95%)
... Sie nach Vertragsabschluss arbeitslos werden und diese mind. 1 Jahr andauert
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