Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

 

 

Beim Bausparen: Wohnungsbauprämie nur
noch bei wohnwirtschaftlicher Verwendung




Wer als Lediger nicht mehr als 25.600 Euro - bzw. als Verheirateter nicht mehr als 51.200 Euro pro Jahr an zu versteuerndem Einkommen hat, erhält für seine Einzahlungen in einen Bausparvertrag eine Wohnungsbauprämie. Sie beträgt 8,8 % auf die jährlichen Beiträge bis zu 512,00 Euro / 1.024 Euro pro Jahr.

Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie war bis jetzt, dass die Bausparsumme innerhalb von 7 Jahren nicht für andere als wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird. Danach konnte das Bausparguthaben für beliebige Zwecke verwendet werden. Also auch für den Kauf eines Autos oder eine Urlaubsreise. Die Wohnungsbauprämie war also NICHT zweckgebunden

Das ändert sich nun, denn für Bausparverträge, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen werden, wird die Wohnungsbauprämie nur dann gewährt, wenn der Vertrag nicht nur innerhalb von 7 Jahren, sondern auch nach der 7-jährigen Sperrfrist tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.

Bausparer, die bei Vertragsabschluss mindestens 25 Jahre alt waren, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Sie können also ihr Guthaben auch nach wie vor für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.


Das rät Ihnen das FinanzplanTeam:

Sie sollten, wenn Sie die oben genannten Einkommensgrenzen voraussichtlich auch in den nächsten Jahren einhalten werden, durchaus noch bis zum 31.12.2008 über den Abschluss eines Bausparvertrages nachdenken.
 
Die prämienunschädliche Verfügungsmöglichkeit für alle Zwecke (nach Ablauf von 7 Jahren) bleibt nämlich erhalten, wenn Sie den Vertrag bis zum 31.12.2008 abschließen und bis dahin mindestens einen Sparbeitrag in Höhe der vertraglichen Regelsparrate einzahlen.


Übrigens:

Bei sozialen Härtefällen gibt es Ausnahmen. Prämienunschädlich kann der Bausparvertrag demnach trotz allem aufgelöst werden, wenn...

... Sie oder Ihr Ehegatte nach Abschluss des Vertrages versterben
... Sie oder Ihr Ehegatte vollkommen erwerbsunfähig werden (mind. 95%)
... Sie nach Vertragsabschluss arbeitslos werden und diese mind. 1 Jahr andauert


 



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