Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Welche Versicherungen brauchen Studenten?

Für viele junge Menschen beginnt mit dem Studium ein neuer Lebensabschnitt. Da ist es sinnvoll und wichtig, den eigenen Versicherungsschutz rechtzeitig zu prüfen, denn dieser ist nicht mehr in jedem Fall über die Eltern gedeckt.

Da Studenten in der Regel nur über ein knappes finanzielles Budget verfügen, sollten sie zunächst die existenziellen Risiken, wie Krankheit, Invalidität und Schäden, die man anderen zufügt, absichern.

Grundsätzlich gilt für alle Studenten die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-versicherung. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, dann ist der Student bis zum vollendeten 25. Lebensjahr noch in der Familienversicherung seiner Eltern kostenlos mitversichert. Anschließend muss er sich selbst versichern, beispielsweise mit einer gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten, die bis zum 14. Fachsemester oder vollendeten 30. Lebensjahr gilt.

Studenten, deren Eltern privat krankenversichert sind, können wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. In der Regel sind die Beiträge für eine private Kranken-versicherung teurer. Wer sich dennoch für eine private Krankenversicherung entscheidet, kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag befreien lassen.

Ein schwerer Unfall kann zur Vollinvalidität führen und damit die gesamte Lebensplanung von einer Minute auf die andere zunichte machen. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Studenten lediglich während ihres Aufenthaltes in der Uni und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Mit einer privaten Unfallversicherung sind sie dagegen weltweit und rund um die Uhr, also auch in der Freizeit, geschützt.

Per Gesetz haftet jeder volljährige Bürger für Schäden, die er einem anderen zufügt, mit seinem gesamten Vermögen, unter Umständen sogar ein Leben lang. Eine private Haftpflichtversicherung kann diesen Schadensersatz bis zur Höhe der Deckungssumme übernehmen. Sie gehört zu den unverzichtbaren Policen. Studenten, die noch nicht verheiratet sind, brauchen in der Regel keine eigene Police, sondern sind weiterhin in der Police der Eltern abgesichert. Wie lange dieser Schutz gilt, steht in den Bedingungen.

Wer vor dem Beginn des Studiums bereits berufstätig war oder verheiratet ist, braucht eine eigene private Haftpflichtversicherung.

 


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Erstellt am: 28.12.2009



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