Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Was versteht man unter einer Bad Bank?

Am 3. Juli 2009 hat der Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarkt-stabilisierung beschlossen und damit den Weg für so genannte Bad Banks freigemacht.

Banken haben nun die Möglichkeit, ihre teilweise großen Bestände an hochriskanten Wertpapieren, die in der Finanzkrise erheblich an Wert verloren haben und dadurch die Bilanzen der Banken belasten, auszulagern.

Diese risikobehafteten Wertpapiere könnten im schlimmsten Fall zur Insolvenz von Banken führen. Um dies zu vermeiden, können Banken eine Bad Bank gründen und dann die giftigen Wertpapiere an sie übertragen.

Die Gründung einer Bad Bank ist freiwillig, aber nicht kostenfrei. In der Regel wird ein zehnprozentiger Abschlag vom Buchwert fällig.

Die Banken erhalten im Gegenzug eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe, die der Staat über den Bankenrettungsfonds SoFFin garantiert. Für diese Garantie müssen Banken eine zusätzliche Garantiegebühr an den Rettungsfonds zahlen und gesetzliche Auflagen, wie beispielsweise die Deckelung der Managergehälter akzeptieren.

Die Schuldverschreibung können die Banken bei der Bundesbank einreichen und dafür frisches Geld erhalten, was mit den Risikopapieren zuvor nicht möglich war. Auf diese Weise wird Eigenkapital frei, welches die Banken für die Vergabe neuer Kredite verwenden können.
 


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Erstellt am: 13.04.2011



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