Was versteht man unter der vorläufigen Deckung?
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages beginnt der beantragte Versicherungsschutz erst dann, wenn der Antrag vom Versicherer angenommen, der Versicherungsschein zugeschickt und die Erstprämie von Ihnen gezahlt wurde.Mit der vorläufigen Deckung überbrücken die Versicherer die Zeit zwischen dem beantragten Beginn des Versicherungsvertrages und dem Wirksamwerden des endgültigen Vertrages.
Die vorläufige Deckung stellt dabei ein eigenständiges, zeitlich befristetes Vertragsverhältnis dar, welches automatisch erlischt, sobald der endgültige Vertrag wirksam wird.
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Erstellt am: 26.04.2011
