Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Was kann der neue Personalausweis?

Zum 01.11.2010 wurde der neue Personalausweis im Scheckkartenformat und mit integriertem Chip eingeführt. Neben dem gewohnten Einsatz als Sichtausweis kann er nun zusätzlich in der digitalen Welt genutzt werden.

Auf dem Chip werden die persönlichen Daten des Ausweisinhabers, das Foto und eine 6-stellige PIN, auf Wunsch auch 2 Fingerabdrücke digital gespeichert.

Mit der Online-Ausweisfunktion (eID=electronic Identity) können Sie sich im Internet, beispielsweise bei Behörden, Banken, E-Mail-Anbietern, in Online Shops oder sozialen Netzwerken sicher und eindeutig ausweisen und notwendige Daten, z.B. zur Registrierung oder zum Ausfüllen von Formularen und Anträgen gleich online übermitteln.

Dabei sind Ihre persönlichen Daten besser geschützt, weil auch die Online-Dienstleister ihre eigene Identität mittels eines staatlichen Berechtigungszertifikates belegen müssen und nur auf die in diesem Zertifikat genannten Daten zugreifen dürfen.

Das elektronische Ausweisen ist auch an Fahrkartenautomaten, beim Mieten von Autos oder Fahrrädern oder beim Einchecken in Hotels möglich.

Mit der zusätzlichen Unterschriftsfunktion können digitale Dokumente, wie Verträge und Urkunden sowie Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden rechtsverbindlich unterschrieben werden.

Um die neuen elektronischen Funktionen des Personalausweises nutzen zu können, benötigen Sie einen internetfähigen PC, ein geeignetes Kartenlesegerät und eine Software, beispielsweise die so genannte AusweisApp.


 


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Erstellt am: 07.04.2011



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