Vorsorgevollmacht für den Notfall
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden ganz plötzlich treffen. Oft ist man dann nicht mehr in der Lage, wichtige finanzielle Dinge selbst zu regeln, beispielsweise dringende Überweisungen termingerecht zu erledigen oder Bargeld für sich abzuheben.
Dann kann es sein, dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss, denn in dem Fall sind der Ehepartner oder die Kinder nicht automatisch berechtigt, diese Dinge zu regeln.
Das kann man vermeiden, wenn man rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht bei seiner Bank hinterlegt, in der man eine Vertrauensperson festlegt, die im Notfall diese Angelegenheiten regeln darf.
Um spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden, sollte die Vertrauens-person zur Vollmachterteilung bei der Bank dabei sein und sich gegenüber der Bank ausweisen können. Handelt es sich um ein Konto bei einer Direktbank, dann muss sich die bevollmächtigte Vertrauensperson per Post-Ident-Verfahren legitimieren.
Eine Vorsorgevollmacht kann vom Kontoinhaber schriftlich, ohne Angabe von Gründen, jederzeit widerrufen werden, wenn er wieder in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst regeln zu können.
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Erstellt am: 06.07.2010
