Vorsicht bei zinslosen Privatdarlehen
Zinslose Privatdarlehen, die Sie in Anspruch nehmen oder Ihren Angehörigen oder Freunden gewähren, sind komfortabel, denn man kann damit die Bank umgehen und teure Zinsen vermeiden.Doch Vorsicht, das Finanzamt verlangt dafür Schenkungssteuer.
Als geschenkt gilt nicht etwa der Darlehensbetrag, sondern die Zinsen, die dem Darlehens- geber in der Regel dabei entgehen. Das Finanzamt ermittelt den Wert der Schenkung, in dem es einen fiktiven Zinssatz in Höhe von 5,5 Prozent pro Jahr für die Zinsen ansetzt.
Dieser wird anschließend mit der Laufzeit des Darlehens multipliziert und ergibt den Wert der Schenkung. Davon wird der steuerliche Freibetrag bei Schenkung abgezogen und der verbleibende Rest wird mit dem jeweiligen Steuersatz versteuert.
Die so ermittelte Schenkungssteuer wird sofort fällig.
Bei Schenkungen unter Ehepartnern oder an die eigenen Kinder ist das in der Regel kein Problem, da der Steuerfreibetrag mit 500.000 bzw. 400.000 Euro relativ hoch ist.
Bei Schenkungen unter Geschwistern beträgt der Steuerfreibetrag lediglich 20.000 Euro. In dem Fall könnte ein zinsloses Privatdarlehen zur Steuerfalle werden.
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Erstellt am: 29.04.2011
